Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) bei PayCenter?

Was ist die Empfängerüberprüfung?

Seit dem 09.10.2025 ist die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee / VoP) für alle SEPA- und Echtzeitüberweisungen in Europa verpflichtend. Banken gleichen bei ausgehenden Transaktionen in Echtzeit ab, ob der angegebene Empfängername und die Empfänger-IBAN zum tatsächlichen Kontoinhaber bei der Empfängerbank passt, um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern. PayCenter nimmt ebenfalls an diesem Verfahren teil und unterstützt diese Prüfungen.

Wann erhalte ich Meldungen bei Überweisungen auf ein externes Konto?

Falls die Anfrage für die angegebene IBAN-/Namenskombination durch die Empfängerbank nicht positiv bestätigt werden konnte, erhalten Sie von uns einen Hinweis bei ausgehenden Überweisungen.

  • Empfänger stimmt nahezu überein: Hier bekommen Sie den bei der Empfängerbank hinterlegten Namen angezeigt. Sie können diesen abgleichen, übernehmen oder den Hinweis überspringen, falls Sie sicher sind, dass der Betrag auf ein Konto gelangt, dessen Inhaber dem eingegebenen Empfänger entspricht.
  • Fehler bei der Empfängerüberprüfung:
    • Kann nicht geprüft werden: Es kann sein, dass es sich um Kontotypen handelt, bei denen keine Rückmeldung möglich ist.
    • Keine Übereinstimmung: Gemäß Rückmeldung der Empfängerbank stimmt der eingegebene Empfängername nicht mit den bei ihr hinterlegten Kontoinhaberangaben überein. Hierbei wird der tatsächliche Empfängername von der Empfängerbank aus Datenschutzgründen nicht bereitgestellt. Wenn Sie Zahlung freigeben, führen wir sie ausschließlich anhand der IBAN aus. Das Geld kann an eine andere Person gehen.

Was bedeutet ein Fehler bei der Überprüfung für mich?
Solange Sie sich sicher sind, dass der eingegebene Empfängername und die IBAN korrekt eingegeben wurden, können Sie die Überweisung dennoch freigeben. Sie wird dann anhand der IBAN ausgeführt.

Sollte das Geld nicht bei der gewünschten Person ankommen, weil z. B. die IBAN nicht korrekt eingegeben wurde, liegt das Risiko bei Ihnen. Erstattungsansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nicht; die Haftung der beteiligten Zahlungsdienstleister ist ausgeschlossen.

Wann kann es zu einer Meldung bei Überweisungen auf Ihr PayCenter Konto kommen?

  • Wenn Sie einen Hinweis bei der Empfängerprüfung von Ihrer Bank erhalten, bedeutet dies, dass wir die Anfrage für die angegebene IBAN-/Namenskombination nicht positiv bestätigen konnten.
  • Das kann verschiedene Gründe haben – etwa:
    • abweichende oder unterschiedlich gespeicherte Namen,
    • technische Unterschiede bei der Prüfung,
    • oder bestimmte Kontotypen, bei denen keine Rückmeldung möglich ist.
  • Sollte zu einer negativen Rückmeldung beim Namensabgleich kommen, prüfen Sie bitte unbedingt die Korrektheit der IBAN und vergleichen Sie den bei der Überweisung angegebenen Namen mit dem in Ihrem Onlineportal hinterlegten Namen.

Was bedeutet ein Fehler bei der Überprüfung für mich?
Wenn Sie sicherstellen, dass die IBAN und Empfängerangaben korrekt erfasst wurden, kann die Überweisung veranlasst werden.

Sollte das Geld nicht bei der gewünschten Person ankommen, weil z. B. die IBAN nicht korrekt eingegeben wurde, liegt das Risiko bei Ihnen. Erstattungsansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nicht; die Haftung der beteiligten Zahlungsdienstleister ist ausgeschlossen.

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