Gilt bei PayCenter die „Pfändungstabelle“?

Die Lohnpfändungstabelle beruht auf auf § 850c Abs. 3 ZPO, der nach § 902 ZPO für P-Konten nicht relevant ist. Deswegen gelten für Pfändungsschutzkonten andere, starrere Freibeträge, als für Löhne und Gehälter.

War der Artikel hilfreich?

Verwandte Artikel