Gilt bei PayCenter die „Pfändungstabelle“?

Die Lohnpfändungstabelle beruht auf auf § 850c Abs. 3 ZPO, der nach § 902 ZPO für P-Konten nicht relevant ist. Deswegen gelten für Pfändungsschutzkonten andere, starrere Freibeträge, als für Löhne und Gehälter.

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