Wann wird mein eingereichtes Dokument / meine Freibetragsbescheinigung / meine E-Mail bearbeitet?
Wir bearbeiten eingehende Dokumente, E-Mails und Faxe im Normalfall taggleich, sofern sie innerhalb unserer Öffnungszeiten zugestellt werden.
Wir bearbeiten eingehende Dokumente, E-Mails und Faxe im Normalfall taggleich, sofern sie innerhalb unserer Öffnungszeiten zugestellt werden.
Ja, bitte reichen Sie alle Unterlagen aus Sicherheitsgründen immer im Original und per Post ein. Unsere Adressen finden Sie im Impressum.
Nein, Freibetragserhöhungen müssen durch eine geeignete Person oder Stelle bescheinigt werden. Hierzu zählen der Arbeitgeber, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte sowie Steuer- und Schuldnerberatungen.
Der Freibetrag kann über die Freibetragsbescheinigung erhöht werden. Sie finden ein Formular als Download im Online-Bereich unter „Pfändungsschutz“. Drucken Sie es aus, lassen Sie es durch eine geeignete Person oder Stelle ausfüllen und schicken Sie es uns im Original und per Post an eine unserer Adressen. Diese finden Sie im…
Sie finden Ihren aktuellen Pfändungsfreibetrag im Online-Bereich unter „Pfändungsschutz“.
Nein, gesetzlich darf jede Person nur ein P-Konto führen. Lösen Sie bitte zuerst das andere Konto auf oder wandeln Sie es in ein reguläres Konto zurück.
Nein, leider können nur Privatpersonen ein P-Konto führen.
Wenige Sekunden – Ihr Konto wird sofort in ein P-Konto umgewandelt.
Sie können Ihr vollständig eröffnetes Konto jederzeit im Onlinebereich unter „Kontofunktionen / Pfändungsschutz / P-Konto aktivieren“ in ein P-Konto umwandeln. Nach Pfändungseingang haben Sie dazu einen Monat Zeit.
Wenn Sie den Gläubiger nicht über uns oder über das Online-Modul bedient haben, benötigen wir direkt durch den Gläubiger eine Aufhebung oder Betragsänderung.