Nein, Freibetragserhöhungen müssen durch eine geeignete Person oder Stelle bescheinigt werden. Hierzu zählen der Arbeitgeber, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte sowie Steuer- und Schuldnerberatungen.
Nein, Freibetragserhöhungen müssen durch eine geeignete Person oder Stelle bescheinigt werden. Hierzu zählen der Arbeitgeber, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte sowie Steuer- und Schuldnerberatungen.