Grundsätzlich sind bei einem Pfändungsschutzkonto alle Beträge pfändbar, die nicht durch den Freibetrag geschützt sind. Die Zahlungen lagen also wahrscheinlich über Ihrem persönlichen Freibetrag.
Bitte lassen Sie sich eine Bescheinigung zur Freibetragserhöhung ausfüllen, sodass die Sozialleistungen innerhalb der Freigrenze des P-Kontos liegen. Wir können die Abschöpfungen dann wieder für Sie freigeben.