Wenn Ihr Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist, benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate) in Kopie, aus dem deutschen Handelsregister.
Sofern Ihr Unternehmen sich noch in der Gründungsphase befindet, benötigen wir die notariell beglaubigte Gründungsurkunde in Kopie von einem deutschen Notar beglaubigt zur Eintragung im deutschen Handelsregister.
Bei eingetragenen Vereinen benötigen wir die Vereinssatzung und einen aktuellen Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate) jeweils in Kopie, aus dem deutschen Vereinsregister.