Die Beträge des Freibetrags sowie der Freibetragserhöhungen bei Unterhaltspflicht werden durch das Bundesamt für Justiz jährlich in der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung herausgegeben.
Die Beträge des Freibetrags sowie der Freibetragserhöhungen bei Unterhaltspflicht werden durch das Bundesamt für Justiz jährlich in der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung herausgegeben.