Ihr Standard-Freibetrag ist immer aktiv. Freibetragserhöhungen aufgrund von Unterhaltspflicht, Kindergeld, etc. sind zwei Jahre ab Ausstellung der Bescheinigung gültig und müssen anschließend erneuert werden.
Um Ihr genaues Datum zu erfahren, kontaktieren Sie bitte unser Pfändungskompetenz-Team.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Hotline- und Servicerufnummern.