Wie viel ist von meinem Freibetrag diesen Monat noch übrig?
Dies können Sie herausfinden, wenn Sie von Ihrem monatlichen Pfändungsfreibetrag Ihre bisherigen Geldeingänge abziehen.
Dies können Sie herausfinden, wenn Sie von Ihrem monatlichen Pfändungsfreibetrag Ihre bisherigen Geldeingänge abziehen.
Die Beträge des Freibetrags sowie der Freibetragserhöhungen bei Unterhaltspflicht werden durch das Bundesamt für Justiz jährlich in der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung herausgegeben.
Ihr Standard-Freibetrag ist immer aktiv. Freibetragserhöhungen aufgrund von Unterhaltspflicht, Kindergeld, etc. sind zwei Jahre ab Ausstellung der Bescheinigung gültig und müssen anschließend erneuert werden. Um Ihr genaues Datum zu erfahren, kontaktieren Sie bitte unser Pfändungskompetenz-Team. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Hotline- und Servicerufnummern.
Wir bearbeiten eingehende Dokumente, E-Mails und Faxe im Normalfall taggleich, sofern sie innerhalb unserer Öffnungszeiten zugestellt werden.
Ja, bitte reichen Sie alle Unterlagen aus Sicherheitsgründen immer im Original und per Post ein. Unsere Adressen finden Sie im Impressum.
Nein, Freibetragserhöhungen müssen durch eine geeignete Person oder Stelle bescheinigt werden. Hierzu zählen der Arbeitgeber, die Familienkasse, der Sozialleistungsträger, Rechtsanwälte sowie Steuer- und Schuldnerberatungen.
Der Freibetrag kann über die Freibetragsbescheinigung erhöht werden. Sie finden ein Formular als Download im Online-Bereich unter „Pfändungsschutz“. Drucken Sie es aus, lassen Sie es durch eine geeignete Person oder Stelle ausfüllen und schicken Sie es uns im Original und per Post an eine unserer Adressen. Diese finden Sie im…
Sie finden Ihren aktuellen Pfändungsfreibetrag im Online-Bereich unter „Pfändungsschutz“.
Nein, gesetzlich darf jede Person nur ein P-Konto führen. Lösen Sie bitte zuerst das andere Konto auf oder wandeln Sie es in ein reguläres Konto zurück.
Nein, leider können nur Privatpersonen ein P-Konto führen.