• Erhalte ich am Monatsanfang eine Umbuchung?

    Eine Umbuchung nach § 900 Abs. 2 ZPO erhalten Sie, wenn im Vormonat Abschöpfungen stattfanden und diese nicht aus einer Umbuchung zu Beginn des Vormonats resultierten. Beträge, die bereits umgebucht wurden, können nicht erneut umgebucht werden. Als einfache Formel empfehlen wir: Umbuchung im Folgemonat = Abschöpfungen im laufenden Monat –…

  • Kann ich mein P-Konto wieder zurückwandeln?

    Sie können nach § 850k Abs. 5 ZPO jederzeit beantragen, dass das Pfändungsschutzkonto zum Ende des Kalendermonats wieder in ein Konto ohne Pfändungsschutz umgewandelt wird. Das Konto ist dann allerdings nicht mehr geschützt – Die Umwandlung sollte somit gut überlegt sein! In den meisten Fällen ist dies nicht notwendig, da…

  • Gilt bei PayCenter die „Pfändungstabelle“?

    Die Lohnpfändungstabelle beruht auf auf § 850c Abs. 3 ZPO, der nach § 902 ZPO für P-Konten nicht relevant ist. Deswegen gelten für Pfändungsschutzkonten andere, starrere Freibeträge, als für Löhne und Gehälter.

  • Sozialleistungen sind nicht pfändbar. Warum wurden sie trotzdem abgeschöpft?

    Grundsätzlich sind bei einem Pfändungsschutzkonto alle Beträge pfändbar, die nicht durch den Freibetrag geschützt sind. Die Zahlungen lagen also wahrscheinlich über Ihrem persönlichen Freibetrag. Bitte lassen Sie sich eine Bescheinigung zur Freibetragserhöhung ausfüllen, sodass die Sozialleistungen innerhalb der Freigrenze des P-Kontos liegen. Wir können die Abschöpfungen dann wieder für Sie…

  • Wie hoch sind die gesetzlichen Freibeträge?

    Die Beträge des Freibetrags sowie der Freibetragserhöhungen bei Unterhaltspflicht werden durch das Bundesamt für Justiz jährlich in der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung herausgegeben.

  • Wie lange ist mein Freibetrag noch gültig?

    Ihr Standard-Freibetrag ist immer aktiv. Freibetragserhöhungen aufgrund von Unterhaltspflicht, Kindergeld, etc. sind zwei Jahre ab Ausstellung der Bescheinigung gültig und müssen anschließend erneuert werden. Um Ihr genaues Datum zu erfahren, kontaktieren Sie bitte unser Pfändungskompetenz-Team. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Hotline- und Servicerufnummern.