Kann ich ein Gemeinschaftskonto eröffnen oder eine Vollmacht vergeben?

Bitte beachten Sie, dass unsere Bankkonten nicht als Gemeinschaftskonto genutzt werden können und auch keine Hinterlegung einer Vollmacht möglich ist. Ausschließlich der Karteninhaber ist berechtigt, das Konto zu führen und Auskunft über die Kundenbetreuung zu erhalten.

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