Gemäß § 154 Abgabenordnung (AO) sind Kreditinstitute dazu verpflichtet für jeden Kontoinhaber, Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des GwG die Identifikationsnummer (IdNr.) bzw. die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu erheben.
Als PayCenter Kunde werden Sie in Ihrem Online-Bereich aufgefordert, eine deutsche Steuer-ID bzw. Identifikationsnummer anzugeben. Deutsche Identifikationsnummern haben 11 Stellen und bestehen stets aus Zahlen.
Die Identifikationsnummer finden auf Ihrer Steuerbescheinigung, zumeist im Briefkopf wie in folgender Muster-Abbildung: