• Welche Unterlagen benötige ich für die Eröffnung eines Gewerbekontos?

    Als Gewerbetreibender benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung bei einer deutschen Gemeinde mit Ihren aktuellen Daten. Weiterhin benötigen Sie eine Beispielrechnung an einem Kunden (ohne Kundendaten). Als Freiberufler benötigen Sie einen Bescheid des deutschen Finanzamtes über die Erteilung einer deutschen Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit, sowie eine Beispielrechnung an einem Kunden (ohne…

  • Wie lange benötigt eine Kontoeröffnung?

    Sie erhalten direkt nach der Registrierung und der Bestätigung Ihrer Handynummer die neue IBAN für Ihr Geschäftskonto. Diese kann direkt für Geldeingänge und Aufladungen verwendet werden. Sobald uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, können wir die Kontoeröffnung abschließen und den Kartenversand anstoßen.

  • Wie kann ich Ihnen die Unterlagen zukommen lassen?

    Gerne können Sie uns Ihre Geschäftsunterlagen an folgende Mail-Adresse zukommen lassen: Firmenkunden:firmenkonto@paycenter.deGewerbetreibende & Freiberufler:gewerbe@paycenter.de Alternativ kann dies auch gerne per Fax an 08161 40 60 333 erfolgen.

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Eröffnung eines Firmenkontos (mit Rechtsform)?

    Wenn Ihr Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist, benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate) in Kopie, aus dem deutschen Handelsregister. Sofern Ihr Unternehmen sich noch in der Gründungsphase befindet, benötigen wir die notariell beglaubigte Gründungsurkunde in Kopie von einem deutschen Notar beglaubigt zur Eintragung im deutschen…

  • Erhalte ich am Monatsanfang eine Umbuchung?

    Eine Umbuchung nach § 900 Abs. 2 ZPO erhalten Sie, wenn im Vormonat Abschöpfungen stattfanden und diese nicht aus einer Umbuchung zu Beginn des Vormonats resultierten. Beträge, die bereits umgebucht wurden, können nicht erneut umgebucht werden. Als einfache Formel empfehlen wir: Umbuchung im Folgemonat = Abschöpfungen im laufenden Monat –…

  • Kann ich mein P-Konto wieder zurückwandeln?

    Sie können nach § 850k Abs. 5 ZPO jederzeit beantragen, dass das Pfändungsschutzkonto zum Ende des Kalendermonats wieder in ein Konto ohne Pfändungsschutz umgewandelt wird. Das Konto ist dann allerdings nicht mehr geschützt – Die Umwandlung sollte somit gut überlegt sein! In den meisten Fällen ist dies nicht notwendig, da…