Kann ich ein Geschäftskonto eröffnen, obwohl ich eine schlechte SCHUFA habe?
Ja, die Geschäftskonten (wie auch Privatkonten) bei PayCenter basieren auf Guthabenbasis, weshalb weder eine Schufa-Prüfung, noch Schufa-Meldung durchgeführt wird.
Ja, die Geschäftskonten (wie auch Privatkonten) bei PayCenter basieren auf Guthabenbasis, weshalb weder eine Schufa-Prüfung, noch Schufa-Meldung durchgeführt wird.
Wenn Ihr Unternehmen bereits im Handelsregister eingetragen ist, benötigen wir einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Monate) in Kopie, aus dem deutschen Handelsregister. Sofern Ihr Unternehmen sich noch in der Gründungsphase befindet, benötigen wir die notariell beglaubigte Gründungsurkunde in Kopie von einem deutschen Notar beglaubigt zur Eintragung im deutschen…
Der Auftraggeber muss bei seiner Bank einen Antrag auf Rücküberweisung stellen. Wenn uns dieser Antrag durch seine Bank zugestellt wird, überweisen wir den Betrag mit Ihrer Erlaubnis zurück an den Auftraggeber.
Eine Umbuchung nach § 900 Abs. 2 ZPO erhalten Sie, wenn im Vormonat Abschöpfungen stattfanden und diese nicht aus einer Umbuchung zu Beginn des Vormonats resultierten. Beträge, die bereits umgebucht wurden, können nicht erneut umgebucht werden. Als einfache Formel empfehlen wir: Umbuchung im Folgemonat = Abschöpfungen im laufenden Monat –…
Sie haben zur Verfügung des Guthabens immer mindestens drei Monate, also bis zum Ende des drittnächsten Monats Zeit (gemäß § 899 Abs. 2 ZPO).
Sie können nach § 850k Abs. 5 ZPO jederzeit beantragen, dass das Pfändungsschutzkonto zum Ende des Kalendermonats wieder in ein Konto ohne Pfändungsschutz umgewandelt wird. Das Konto ist dann allerdings nicht mehr geschützt – Die Umwandlung sollte somit gut überlegt sein! In den meisten Fällen ist dies nicht notwendig, da…
Die Lohnpfändungstabelle beruht auf § 850c Abs. 3 ZPO, der nach § 902 ZPO für P-Konten nicht relevant ist. Deswegen gelten für Pfändungsschutzkonten andere, starrere Freibeträge, als für Löhne und Gehälter. Sie können sich direkt an das Amtsgericht (Beschluss nach § 906 ZPO beantragen) oder die Vollstreckungsbehörde wenden, um Ihren…
Die Lohnpfändungstabelle beruht auf auf § 850c Abs. 3 ZPO, der nach § 902 ZPO für P-Konten nicht relevant ist. Deswegen gelten für Pfändungsschutzkonten andere, starrere Freibeträge, als für Löhne und Gehälter.
Sowohl Ihr Arbeitgeber als auch wir als Ihre Bank können als Drittschuldner gepfändet werden.
Grundsätzlich sind bei einem Pfändungsschutzkonto alle Beträge pfändbar, die nicht durch den Freibetrag geschützt sind. Die Zahlungen lagen also wahrscheinlich über Ihrem persönlichen Freibetrag. Bitte lassen Sie sich eine Bescheinigung zur Freibetragserhöhung ausfüllen, sodass die Sozialleistungen innerhalb der Freigrenze des P-Kontos liegen. Wir können die Abschöpfungen dann wieder für Sie…